Hallo,
der Gesetzestext lautet:
(1) Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, soweit die allgemeine Betriebserlaubnis durch deren Einbau nicht erlischt oder gesetzliche...